Direktvermarktung

Ihr Anliegen

Die Direktvermarktung ist ein Element des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS), welches die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ablöst. Bei der Direktvermarktung sind bestimmte Produzenten erneuerbarer Energien zukünftig selber für den Absatz des Stroms verantwortlich.

Wer ist von der Direktvermarktung betroffen?

Obligatorische Direktvermarktung (ab 1.1.2020)

  • Bestehende KEV-Anlagen grösser als 500 kW
  • Anlagen grösser als 100 kW die ab 2018 noch in das EVS aufgenommen werden

Freiwillige Direktvermarktung

  • Bestehende KEV-Anlagen zwischen 30 und 500 kW

Unsere Antwort

Wir erledigen für Sie den aufwand- und risikolosen Marktzugang Ihrer produzierten Energie.

Ihre Vorteile

  • Wir übernehmen die optimale Vermarktung und Abwicklung am Markt.
  • Der Produzent hat keinerlei Ausgleichsenergie- oder Referenzmarktpreisrisiken.
  • Wir bestimmen für jede Anlage den Marktwertfaktor und legen eine individuelle DV-Pauschale für den Produzenten fest. Der Marktwertfaktor gibt an, wie gut die Anlage den BFE Referenzpreis erreicht.
  • Je höher der Marktwertfaktor ist, desto höher ist der Anteil am Bewirtschaftungsentgelt, dass beim Produzenten verbleibt und die Chance auf einen anteiligen Bonus.
  • Wir sind ein verlässlicher Partner mit sehr guter Bonität. Damit können Produzenten sicher gehen, dass die Zahlungen gemäss Vertrag erfüllt werden.